Blattgoldschlägerei seit 1906
Gastrogold
Blattgold
Grabschmuck

Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung

Aufgrund der Ausweitung des Reverse Charge Systems durch die 369. Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. November 2013, gilt für Lieferungen von Blattgold und einige andere Artikel unseres Sortiments ab 1. 1. 2014 das „Reverse-Charge-System“.

Für Sie als Kunde ändert sich dadurch nicht viel, außer dass Sie auf Rechnungen für Blattgold (und andere Metalle), die Sie als Unternehmen von uns erhalten, in Zukunft keine Umsatzsteuer verrechnet bekommen, da die Steuerpflicht auf Sie übergeht. Dies gilt unter den folgenden beiden Voraussetzungen:

  1. Sie müssen als Unternehmen auftreten (gilt nicht für Privatpersonen/Endverbraucher)
  2. Wir benötigen Ihre UID-Nummer. (ATU…….)

Sollten Sie in Zukunft ausnahmsweise einmal unsere Produkte als Endverbraucher, also für Ihren privaten Bereich beziehen, ersuchen wir Sie uns dies mitzuteilen, damit wir in diesem Fall dementsprechend mit Umsatzsteuer an Sie fakturieren können.

Betroffene Artikel: Blattgold und -silber in jeglicher Form, Schlagmetall, Schlagaluminium, Schlagkupfer und einige andere.

Einzig im Falle des unveränderten Wiederverkaufs der betreffenden Artikel an Unternehmen mit UID-Nummer, müssen auch Sie sich an die neue Regelung hinsichtlich Übergang der Steuerpflicht auf Ihren Leistungsempfänger halten. Bei Verarbeitung und Verwendung (Veredelung) der Artikel durch „Vergolden“, etc. ändert sich für Sie in Ihrer Verrechnung nichts.

Sollten Sie detailierte Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, oder die Wirtschaftskammer Österreich. Wir hoffen wir konnten zu dem Thema bereits im Vorfeld Aufklärungsarbeit leisten.